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Für Erben, Nachlasspfleger und Insolvenzverwalter

Gesucht: Immobilien aus Nachlass und Insolvenz in NRW

Wenn ein Verkauf schnell, rechtssicher und nachvollziehbar erfolgen muss, zählen Verlässlichkeit und eine saubere Dokumentation. Wir kaufen selbst an oder bieten das Objekt diskret geprüften Investoren an.

Suchprofil

Was wir ankaufen

Objektarten: Häuser, Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte.

Zustand: Unverändert, mit Hausrat, mit Sanierungsstau.

Anlass: Erbengemeinschaft, Nachlasspflegschaft, Betreuung, Insolvenz, Verwertungsdruck.

Was Verwalter und Erben von uns erwarten können

Nachlasspfleger, Betreuer und Insolvenzverwalter müssen einen Verkauf gegenüber Gericht, Gläubigern oder Erben begründen können. Deshalb legen wir unsere Kaufpreisherleitung schriftlich offen und stimmen Fristen mit gerichtlichen Genehmigungen ab.

Für Erbengemeinschaften gilt dasselbe in anderer Form: Jeder Miterbe bekommt dieselbe Information zur selben Zeit. Das nimmt Druck aus Gesprächen, die sonst schnell persönlich werden.

Hausrat, Nachlassgegenstände und Räumung regeln wir auf Wunsch mit. Kaufen wir nicht selbst, bieten wir das Objekt geprüften Investoren an – für Nachlass, Masse oder Erben provisionsfrei, die Vermittlungsprovision zahlt allein der Investor. Passt auch kein Investor, ist ein klassischer Maklerauftrag über unser Maklerbüro Oertel Immobilien GmbH möglich; dann fällt eine Maklerprovision an, die Sie vorher schriftlich erhalten.

Ihr Vorteil

Worauf Sie sich verlassen können

Für Einzelfälle und für wiederkehrende Zusammenarbeit.

01

Transparenz

Ein Angebot, das Sie vor Gericht, Gläubigern oder Miterben vertreten können.

  • • Schriftliche Kaufpreisherleitung
  • • Nachvollziehbar für Dritte
  • • Keine Pauschalabschläge

02

Verlässlichkeit

Wir planen den Notartermin um gerichtliche Genehmigungen und Fristen herum.

  • • Abstimmung mit Genehmigungen
  • • Gesicherte Kaufkraft
  • • Fester Ansprechpartner

03

Ist-Zustand

Sie müssen vor dem Verkauf nichts herrichten, räumen oder sanieren.

  • • Mit Hausrat
  • • Räumung auf Wunsch
  • • Auch vermietet

Häufige Fragen

Fragen zu Nachlass- und Insolvenzverkäufen

Berücksichtigen Sie gerichtliche Genehmigungen?

Ja. Wir stimmen den Kaufvertrag so ab, dass er unter dem Vorbehalt der erforderlichen Genehmigung beurkundet werden kann, und planen die Fristen entsprechend.

Arbeiten Sie auch dauerhaft mit Verwaltern zusammen?

Ja. Wer regelmäßig Immobilien zu verwerten hat, bekommt einen festen Ansprechpartner und einen abgestimmten Ablauf.

Müssen sich alle Miterben vorher einig sein?

Nein. Wir sprechen auf Wunsch mit allen Beteiligten gemeinsam und legen allen dieselbe Rechnung vor.

Diskret und unverbindlich

Eine Immobilie muss verwertet werden?

Schicken Sie uns die Eckdaten und den Anlass. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie eine Einschätzung mit nachvollziehbarer Herleitung.

Persönlicher Kontakt

Sascha Oertel

Geschäftsinhaber

• Angebot innerhalb von 48 Stunden

• Keine Maklerprovision

• Diskrete Abwicklung

info@immobilienkauf-direkt.de →
Sascha Oertel